18.08.2022

Neue Regeln für die historische Passagierfliegerei

Mit einer Änderung der Luftfahrtverordnung hat der Bundesrat die Zahl der Passagiere in historischen Luftfahrzeugen auf sechs beschränkt und kommerzielle Flüge verboten.

Die Änderung der Verordnung bedeutet für die JU-AIR, dass nur noch Mitglieder des Vereins der Freunde der Luftwaffe (VFL), zu dem die JU-AIR gehört, befördert werden dürfen. Diese Praxis gilt bei der JU-AIR bereits seit 2018 und schon vor dem tragischen Unglück bei Flims waren mehr als 90 Prozent der Passagiere Vereinsmitglieder gewesen.

Die Beschränkung der Passagierkapazität bedeutet, dass bei einem erneuten Betrieb der JU-52 nur jeder dritte Passagierplatz besetzt werden dürfte. Dies hätte vermutlich zur Folge, dass die Flüge für die Passagiere teurer würden, denn die Kosten eines Fluges würden auf weniger Personen verteilt.

Ob es zu einem erneuten Flugbetrieb der JU-52 kommen wird, ist zurzeit fraglich. Die JU-AIR klärt nach wie vor Möglichkeiten ab und wird die neuen Bestimmungen des Bundes in diese Abklärungen mit einbeziehen.

Bücker-Rundflüge und Rückgabe von Gutscheinen
Nach wie vor geflogen werden die beiden «Bücker» Doppeldecker der JU-AIR. Sie stammen aus dem Jahr 1933, sind komplett restauriert und kunstflugtauglich. Die Maschinen bieten Platz für je einen Passagier; die Rundflüge können mit oder ohne Kunstflug-Figuren gebucht werden.
Nach wie vor besitzen viele Fans der JU-AIR Gutscheine für Rundflüge. Diese behalten ihre Gültigkeit, sie können aber auch zurückgegeben werden.

Informationen zu Rundflügen mit dem Bücker-Doppeldecker:

Informationen zur Rückgabe von Gutscheinen

Medienmitteilung des Bundes zur Änderung der Luftfahrtverordnung