– 02.11.2021 –

Das Aufkommen neuer Luftfahrzeuge – wie Drohnen und Flugtaxis – und der in der Folge neuartige Flugbetrieb verändern die Art und Weise, wie wir unseren Luftraum organisieren und verwalten müssen. Das unbemannte Verkehrsmanagement (UTM) ist jetzt eine kritische Komponente, damit sich diese neuen Luftfahrzeuge sicher in unserem Luftraum bewegen können.

Der Luftraum von heute ist geschäftiger denn je. Bei höchstem Flugaufkommen befinden sich zu jedem Zeitpunkt über 1,2 Millionen Menschen in der Luft – das sind mehr als die Bevölkerung von Köln oder Amsterdam.

Und dank fortschrittlicher Technologien werden jetzt neue Arten von Flugzeuge wie z.B. Drohnen entwickelt – und benutzen unseren Luftraum. Diese Flugzeuge haben neue Formen und Fähigkeiten und operieren in viel niedrigeren Höhen, für die der derzeitige Luftraum nicht ausgelegt ist. So bringen beispielsweise kleine Frachtdrohnen bereits Pakete schneller und effizienter vom Frachtflughafen zur Innenstadt.

Situation in der Schweiz

Die Schweiz wird zu einem wichtigen globalen Kompetenzzentrum für die Weiterentwicklung des unbemannten Flugzeugsektors, und die Flugsicherungsgesellschaft Skyguide trägt entscheidend dazu bei, dass diese neuen Flugzeuge sicher fliegen können. Skyguide ist ein Partner im Swiss U-Space Implementation (SUSI)-Team, das im Dezember 2020 das weltweit erste nationale Fernidentifikationssystem für Drohnen eingeführt hat, um Skyguide bei der Verwaltung von Drohnenoperationen in unteren Luftraumbereichen zu unterstützen.

Skyguide ist verantwortlich für die Erteilung von Freigaben für den Drohnenbetrieb in jenem Luftraum, in welchem eine Genehmigung der Flugsicherung (ATC) erforderlich ist, einschliesslich des Luftraums über und um internationale Flughäfen und Regionalflugplätze. Die U-Space-App bietet Drohnenbetreibern einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Einschränkungen des Drohnenbetriebs im ganzen Land und ein automatisiertes System zur Anforderung von Fluggenehmigungen.

Regeln für den Drohnenflug in der Schweiz

Piloten und Betreiber von Drohnen über 250 g (und auch jene unter 250 g, sofern die Drohne mit Kamera, Mikrofon oder sonstigen Sensoren ausgestattet ist, die sich zur Erfassung von personenbezogenen Daten eignen), müssen sich zukünftig online auf der Plattform des Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) registrieren. Dies gilt für alle Kategorien von Drohnen. [1]

Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen – und wo nicht?

 Drohnenforschungsstandort Schweiz

Weltweit führend zu sein in der kommerziellen Drohnentechnologie, das ist das Ziel der Schweiz. Dafür arbeiten Innovatoren und Zulassungsbehörden Hand in Hand, um neben erstklassig ausgebildeten Arbeitskräften auch für den Schutz des geistigen Eigentums zu sorgen. Direkt im Zentrum dieser Anstrengungen: die ETH Zürich mit ihrer Drohnenforschung und ihren erfolgreichen Spin-offs.

Die ETH Zürich ist im Epizentrum der innovativen Schweizer Drohnentechnik und widmet der Drohnenforschung ganze Laboranlagen und Forschungsinstitute. Weshalb investieren Universitäten Zeit und Steuergelder in Drohnen? Ein Blick in die Labore der ETH lässt den Wert der Drohnenforschung und ihr Potenzial für nützliche Anwendungen in unserer Gesellschaft erkennen. [2]

Text: Beat Benz / Graphik: BAZL

Quellenangaben:

[1] = BAZL

[2] = ETH Zürich


sdfsf