Seit der Ausserdienststellung der bodengestützten Langstreckenlenkwaffe BL-64 Bloodhound  kurz vor der Jahrtausendwende  besteht eine wesentliche Lücke in der Schweizerischen Luftverteidigung. Die drei bestehenden Kurzstreckenfliegerabwehrsysteme radarisierte 35mm Kanonen-Flab, Rapier- und Stinger-Flablenkwaffen vermögen die entstandene Lücke in keiner Weise auszugleichen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2017 Grundsatzentscheide zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Schweizer Luftraums getroffen. Die Schweiz soll neue Kampfflugzeuge und ein neues System für die bodengestützte Luftverteidigung beschaffen. Dafür sollen maximal acht Milliarden Franken eingesetzt werden. Für diese und weitere Investitionen wird das Armeebudget ab 2021 um jährlich jeweils 1,4 Prozent wachsen (1)

Am 23. März 2018 hatte der C VBS, Bundesrat Parmelin, die Anforderungen an die Beschaffung eines neuen Systems der bodengestützten Luftverteidigung (Bodluv) bekanntgegeben. Die operationelle Anforderung an das System der bodengestützte Luftverteidigung ist wie folgt:

  • Die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite soll fähig sein, selbständig oder in Kombination mit den Kampfflugzeugen Räume zu schützen und dabei in erster Linie Ziele im mittleren und oberen Luftraum zu bekämpfen. Die abzudeckende Fläche soll mindestens 15’000 km2 betragen. Das System soll grössere Reichweite haben, d.h. eine Einsatzhöhe von über 12‘000 m (vertikal) und eine Einsatzdistanz von über 50 km (horizontal) erreichen.
  • Die Sensoren der bodengestützten Luftverteidigung tragen zur erkannten Luftlage bei.
  • Die Fähigkeit zur Abwehr ballistischer Lenkwaffen ist keine Anforderung.

Folgende Regierungen und Hersteller sind für die Evaluation einbezogen worden: Frankreich (eurosam: SAMP/T), Israel (Rafael: David’s Sling), USA (Raytheon: Patriot). Bei der Beschaffung der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite sind Kompensationsgeschäfte für 100 % des Kaufpreises gefordert (2)

Der Zeitplan für die Beschaffung und Einführung ist für das NKF und das System bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite gleich.

Im September 2018 wurde die erste Offertanfrage an die drei ausgewählten Regierungen gesendet. Die Antwort darauf muss bis März 2019 erfolgen. In der zweiten Hälfte des Jahres 2019 finden verschiedene Erprobungen in der Schweiz statt. In der gleichen Zeitphase wird eine zweite und verbindliche Offertanfrage erfolgen, welche zusammen mit den Erprobungsresultaten die Grundlage für die militärische und politische Entscheidungsfindung für die Typenwahl bildet. Die Typenwahl soll gegen Ende 2020 erfolgen. Im Jahre 2021 wird an der Beschaffungsreife gearbeitet. Das Jahr 2022 steht für die Behandlung in den eidgenössischen Räten, gefolgt von der Verabschiedung des Verpflichtungskredites.

Soweit die zeitliche Planung. Der Bundesrat will der Schweizer Bevölkerung die Möglichkeit geben, über die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen und eines neuen bodengestützten Systems zur Luftverteidigung abzustimmen. In seiner Sitzung vom 9. März 2018 hat er beschlossen, das Programm Air2030 in Form eines Planungsbeschlusses dem Parlament vorzulegen. Ein solcher Entschluss untersteht dem fakultativen Referendum (3).

Es kann davon ausgegangen werden, dass das Referendum ergriffen wird und schlussendlich auch zu Stande kommt. Mittlerweile ist der Planungsbeschluss des Bundesrates bei zwei Parteien (CVP und FDP) in die Kritik geraten. Die Zukunft wird zeigen, ob die Beschaffung wie vom Bundesrat beschlossen schlussendlich auch so durchgeführt werden kann.

In den kommenden Ausgaben der Gazette Online wird der Autor auf die drei zur Auswahl stehenden Systeme für die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite eingehen. Ebenso soll über den weiteren Verlauf des Beschaffungsprogramms Air2030 informiert werden. Einer der vier VFL-Vorträge für das Jahr 2019 wird das Teilprojekt „Neues Kampfflugzeug“ (NKF) abhandeln. Weitere Informationen dazu können Sie in naher Zukunft in der Agenda auf der Homepage des Air Force Centers abrufen.

(1) Auszug aus der Medienmitteilung VBS vom 08.11.2017

(2) Auszug aus der Medienmitteilung VBS vom 23.03.2018

(3) Auszug aus der Medienmitteilung VBS vom 09.03.2018

Text: Beat Benz